Wirtschaftsraum Afrika

Afrikas Binnenmarkt

Mit einem Binnenmarkt von 1,2 Milliarden Kunden und einem Bruttoinlandsprodukt von 2 Billionen Euro im Jahr 2018 ist Afrika ein attraktiver Absatzmarkt. Dieser ist vor allem außerafrikanischen Firmen und Händlern sehr zugetan, da lokale Unternehmen oft mehr Zölle bezahlen, wenn sie ins Nachbarland im- oder exportieren. Mit nur 16 Prozent hat Afrika das niedrigste interkontinentale Handelsvolumen aller Wirtschaftsregionen, so die Afrikanische Union (AU).

 

 „Jetzt bleibt die Herausforderung, die Lebensmittel in der richtigen Qualität und Quantität an die Konsumenten zu bringen.“ (Jane Ambuko 2017)

 

Das größte Problem besteht dabei in der Zersplitterung der Märkte, dies begrenzt das Wachstum der Regionen und Kooperationen. Wichtige Stichpunkte dazu sind: mangelnde Infrastruktur, bürokratische Hürden und wenig diversifizierte Volkswirtschaften. In der Landwirtschaft sind durch veraltete Erntetechniken schon bei der Ernte, Beschädigungen zu beobachten, die zum schnelleren Verderb führen. Mangelnde Lagermöglichkeiten und schlechte Stromversorgung führen auch bei hoher Qualität des Lebensmittels zum rapiden Verlust dieser. Sollten diese Hürden überwunden sein, bleibt noch die Frage der Logistik: Gibt es zufriedenstellende Straßen und Lagermöglichkeiten bis zum Verkauf?

Hunger und Armut?

Entgegen des „scheinbaren“ Fehlens von Nahrungsmitteln schätzt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dass 40% der in Afrika produzierten Lebensmittel in Afrika verderben. Dies liegt auch an den bürokratischen Hürden, bei denen restriktive Handels- und Zollvorschriften zu tagelangen Abfertigungsschlangen an Häfen und Grenzen führen. Die Weltbank ging im Jahr 2017 davon aus, dass die Zölle in afrikanischen Ländern südlich der Sahara bis zu zehn Prozent der Staatseinnahmen ausmachen. Der dadurch entstandene Preis ist im Vergleich zum direkten Import aus anderen Weltregionen, oft doppelt so hoch.

 

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)

Das WPA wurde 2014 zwischen der Europäischen Union und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) geschlossen. Im Jahr 2016 kamen die Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) hinzu. Die Erzeugnisse der ECOWAS und SADC-Staaten erhalten durch das Abkommen zollfreien Zugang zum EU-Markt und im Gegenzug werden die Einfuhrzölle für in der EU produzierte Waren über 20 Jahre stufenweise abgebaut. Durch fehlende Ratifizierungen der einzelnen Staaten sind wenig Steigerungen des Imports oder des Exports zu verzeichnen. Das Abkommen wird bereits in Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland sowie Mosambik angewendet.

African Growth and Opportunity Act (AGOA)

Der African Growth and Opportunity Act wurde im Jahr 2000 durch den US-Kongress beschlossen und beschreibt den vergünstigten Marktzutritt diverser afrikanischer Produkte auf den US-Markt bis aktuell 2025. So werden Handelsbarrieren abgebaut, Entwicklungs- und Schwellenländer gefördert und gleichzeitig die einheimische Industrie mit Rohstoffen oder industriellen Vorprodukten versorgt. Die AGOA-Produkte umfassen hauptsächlich Textilerzeugnisse, Erdölprodukte und industrielle Vorprodukte.

Afrikanische Kontinentale Freihandelszone (AfCFTA) in Kraft getreten

Eines der bedeutendsten Projekte der Afrikanischen Union ist die Erschaffung der panafrikanischen Freihandelszone. Ein Gegengewicht zu den anderen internationalen Wirtschaftsblöcken soll geschaffen werden und die bestehenden Handels- sowie Zollbarrieren überwinden. Die Vision ist: "Afrika zu einer der größten Ökonomien der Welt machen", so der Kommissionspräsident der AU, Moussa Faki Mahamat.

Was im März 2018 in Ruanda mit einem Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Handelszone durch 44 afrikanische Länder begann, ist mittlerweile bereits ein Verband von 52 der 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union. Von diesen haben 22 lokale Parlamente bereits das Abkommen ratifiziert, sodass der er AfCFTA-Rahmenvertrag Ende Juni 2019 in Kraft tritt.

Ähnlich des WPA werden auch in diesem Abkommen, über einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahren, je nach Wohlstand des Landes, Zölle abgebaut werden. Offene Punkte sind dabei Fragen nach Zolltariflinien und dessen Ausnahmen, die Festlegung von Ursprungsregeln sowie andere nichttarifäre Handelshemmnisse. Diese benötigen noch konkrete Einigungen und verzögern die praktische Umsetzung.

Detaillierte Informationen finden Sie hier!

"Angesichts der kurzen Zeitspanne, der ehrgeizigen Liberalisierungsziele sowie der Heterogenität und großen Zahl von 55 Mitgliedstaaten, die über die Freihandelszone verhandeln, ist dies ein enormer diplomatischer und politischer Erfolg."
GIZ Jasmin Gohl